Prozessübersicht
StuPa-EAusg: Aktenvernichter
Ausgaben des Studierendenparlaments sind gemäß § 6 FinanzSz durch dieses zu beschließen.
- Status
- Offen
- Workflow
- Beschluss einer Ausgabe des Studierendenparlaments (StuPa-EAusg)
- Anforderer*in
- Wahlausschuss (WahlA)
Ausgabeermächtigung erstellen
1
Angaben zum Haushaltstitel
- Haushalt
- Gesamthaushalt (AStA)
- Haushaltsplan
- 01.01.2025 - 31.12.2025
- Haushaltstitel
- Verwaltungsbedarf - Büromaterialien (7320)
2
Beschreibung der Ausgabeermächtigung
- Titel
- Aktenvernichter
- Beschreibung
- Für die gemäß § 37 WahlSz vorgesehene jährliche Vernichtung der Wahlunterlagen sowie für sonstige im Allgemeinen Studierendenausschuss oder Studierendenparlament geheimzuhaltende Unterlagen, welche in Papierform vorliegen und zu vernichten sind, ist die Beschaffung eines Aktenvernichters notwendig. Der aktuell im Referatsbüro zur Verfügung stehende Aktenvernichter ist defekt. Zudem ist - selbst im Falle einer Reparatur - eine Ausfallsicherheit hier wünschenswert, damit nicht aus Bequemlichkeit stattdessen das Material ohne Vernichtung entsorgt wird.
3
Betrag und Kostenaufstellung
- Gesamtbetrag
- 50,00 €
- davon: Aktenvernichter
- 50,00 €
| Lfd. | Schritt | Zuständig | Typ | Status | Aktionen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Beschluss durch das Studierendenparlament (B-StuPa) | Studierendenparlament (StuPa) | Genehmigung | Offen |